Abmahnung der iParts GmbH durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen fehlerhaftem OS-Link - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

19. Mai 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung der iParts GmbH durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen fehlerhaftem OS-Link

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen der iParts GmbH aus Berlin. Diese ist im Bereicht der Reparatur und des Vertriebes von Handys, Smartphones, Tablets und dem dazugehörigen Zubehör tätig. Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, die ebenfalls im Vertrieb von Produkten innerhalb dieses Bereiches tätig ist und somit im Wettbewerb zu der iParts GmbH stehe. Mit der Abmahnung wird ein fehlerhafter Link auf die Online-Streitbeilegungsplattform gerügt.

Zu dem Inhalt der Abmahnung:

Der Vorwurf wird unter Verweis auf ein konkretes eBay Angebot erhoben. Der von der Abmahnung Betroffene habe für Kunden keinen anklickbaren Link auf die Online-Streitbeilegungsplattform bereitgestellt. Dies stelle einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben dar.

Forderungen der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Ebenfalls solle er die Rechtsanwaltskosten auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 10.000,00€ zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.