Abmahnung der Kanzlei Bee & Kay Legal im Auftrag der Union Harbour Ltd. wegen des Verkaufs von gefälschten Handtaschen der Marke " George Gina & Lucy" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. Februar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der Kanzlei Bee & Kay Legal im Auftrag der Union Harbour Ltd. wegen des Verkaufs von gefälschten Handtaschen der Marke " George Gina & Lucy"

Abmahnung der Kanzlei Bee & Kay Legal im Auftrag der Union Harbour Ltd. wegen des Verkaufs von gefälschten Handtaschen der Marke “ George Gina & Lucy“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Bee & Kay Legal
im Auftrag der
Union Harbour Ltd.
wegen des Verkaufs von
gefälschten Handtaschen der Marke „George Gina & Lucy“
Die Kanzlei Bee & Kay Legal vertritt die Interessen der Union Harbour Ltd. Sie verschickte kürzlich eine Abmahnung, mit der die Markenrechte der Union Harbour Ltd. durchgesetzt werden sollen.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf eBay eine Handtasche unter der Bezeichnung „George Gina & Lucy“ zum Verkauf angeboten zu haben. Jedoch handele es sich bei der Handtasche laut der Abmahnung nicht um Originalware, sondern um eine Fälschung. Somit läge ein Verstoß gegen §14 Abs. 1 MarkenG vor. Der Union Harbour Ltd. stehe deswegen ein Schadensersatz nach §14 Abs. 6 MarkenG, sowie ein Unterlassungsanspruch nach §14 Abs. 5 S. 1 MarkenG zu. Hierfür müsste jedoch seitens des Abgemahnten ein „Handeln im geschäftlichen Verkehr“ vorliegen. Zwar sei die Angabe des Abgemahnten, dass er „privat“ handeln würde, jedoch läge laut der Abmahnung entgegen der Angaben des Betroffenen vielmehr geschäftliches Handeln vor, da wiederholt gleichartige Waren angeboten worden seien.
Die Kanzlei Bee & Kay Legal fordert wegen dieser Verstöße die Einstellung des Verkaufs der Handtasche sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungerklärung. Ebenfalls wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, berechnet nach einem Streitwert von 50.000,00€, gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.