Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird für CrossFit wegen Verletzung des Markenrechts - „CROSSFIT“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. Oktober 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird für CrossFit wegen Verletzung des Markenrechts – „CROSSFIT“

Die Kanzlei Bird & Bird LLP vertritt die Interessen des Unternehmens CrossFit. Diese bietet Produkte und Dienstleistungen rund um Personal Training, Gesundheit, Ernährung und Fitness an und ist Inhaberin der (Unions-)Marke „CROSSFIT“. Die Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung, mit der die Verletzung der Rechte an der Marke „CROSSFIT“ gerügt werden.

Inhalt der Abmahnung:

Der von der Abmahnung Betroffene habe gegen das Markenrecht verstoßen, indem er auf seiner Website und auf seinem Facebook-Account seine Trainingsdienstleistungen mit den Bezeichnungen „Cross-Fitness“, „Crossfit“ und „Crossfitness“ bewerbe. Die Verwendung der Begriffe sei jedoch nur als Lizenznehmer gestattet. Da der Abgemahnte keine Lizenz zur Verwendung gehabt habe, bestünde den Anwälten zufolge eine Verwechslungsgefahr und es läge eine Verletzung des Markenrechts vor.

Forderungen der Abmahnung:

Die Kanzlei Bird & Bird LLP fordert für ihre Mandantin von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.