Abmahnung der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Eisblume - Für immer (Bravo Hits 76)” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. Mai 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Frankfurt a.M.

Abmahnung der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen “Eisblume – Für immer (Bravo Hits 76)”

 
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei
CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main
im Auftrag der
DigiProtect GmbH
wegen der Tonaufnahme
Eisblume – Für immer
auf dem Dateicontainer „Bravo Hits 76“.
Die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Zahlung von 550,- Euro.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der DigiProtect GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.