Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights GmbH wegen diverser Musiktitel aus den "German TOP 100 Single Charts" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

30. August 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Sebastian / Berlin

Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights GmbH wegen diverser Musiktitel aus den "German TOP 100 Single Charts"

 
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei
Daniel Sebastian aus Berlin
im Auftrag der
DigiRights Administration GmbH
wegen folgender Musikwerke:
Michel Teló – Ai Se Eu Te Pego
Mike Candys Feat. Evelyn and Patrick Miller – 2012 (If The World Would End)
DJ Antoine Feat. The Beat Shakers – Ma Cherie
Gusttavo Lima – Balada (Tche Tcherere Tche Tche)
Triggerfinger – I Follow Rivers
Timati & La La Land feat. Timbaland & Grooya – Not All About The Money
Mike Candys feat. Sandra Wild – Sunshine (Fly So High)
Remady & Manu L feat. J-Son – Single Ladies

aus den “German TOP 100 Single Charts”.
Die Anwaltskanzlei Daniel Sebastian fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Daniel Sebastian jeweils die Zahlung von zumindest 1.800,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten der Werke seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Diese Abmahnung bezieht sich auf einen Chartcontainer (“German TOP 100 Single Charts”). Es ist darauf zu achten, dass sich auf diesem Musikcontainer weitere Titel der Nutzungsrechtsinhaber befinden können. Es macht mithin unter Umständen Sinn, bei der Formulierung der Unterlassungserklärung auch den weiteren Titel mit einzubeziehen, um Folgeabmahnungen zu vermeiden!
Der Umfang der von der Kanzlei Daniel Sebastian vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich vorliegend auf die abgemahnten Tonaufnahmen. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Gegenseite gestellt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.