Abmahnung der Kanzlei Grünecker für Harley Davidson wegen Markenrechtsverstoß - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

2. Dezember 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der Kanzlei Grünecker für Harley Davidson wegen Markenrechtsverstoß

Die Interessen der Firma Harley-Davidson (H-D U.S.A. LLC.) werden von den Grünecker Patent- und Rechtanwälten PartG mbB vertreten. Sie verschickten nun eine Abmahnung, mit welcher der Verstoß gegen das Markenrecht gerügt wird.

Zu dem Inhalt der Abmahnung:

Konkreter Gegenstand der Abmahnung ist die Marke „Harley Davidson“, deren Inhaberin die H-D U.S.A. LLC. ist. Die Markenrechte gelten unter anderem an der Marke 1536390 für Aufkleber, Kleidung und Halstücher.

Der Abgemahnte ist ein Onlinehändler, welcher unter anderem Sticker mit dem geschützten Emblem oder Halstücher mit dem Emblem von „Harley Davidson“ vertreibt. Anhand von Testkäufen sei jedoch nachgewiesen worden, dass es sich bei den angebotenen Gegenständen um Fälschungen handeln würde. Dies würde die Markenrechte der Harley-Davidson U.S.A. LLC. gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. b) und c) UMV verletzen.

Forderungen der Abmahnung:

Die Rechtsanwälte fordern von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, des Weiteren solle er die Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 500.000,00€ und den Testkaufkosten, erstatten. Ebenfalls solle der Abgemahnte eine Auskunft u.a. über Herkunft der Produkte sowie der verkauften Menge und über weiteres erteilen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.