Abmahnung der Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer für die AdSimple GmbH wegen Verstößen gegen das Urheberrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. März 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung

Abmahnung der Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer für die AdSimple GmbH wegen Verstößen gegen das Urheberrecht

Abmahnung der Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer aus München im Auftrag der AdSimple GmbH aus Gänserndorf, Österreich wegen Verstößen gegen das Urheberrecht

Die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer verschickten kürzlich Abmahnungen für die AdSimple GmbH. Diese bietet im Internet einen sog. „Generator“ für Datenschutzerklärungen, Impressum u.Ä. an. Der Abmahnung zufolge sei der Geschäftsführer der AdSimple GmbH, Herrn Andreas Ostheimer, Urheber der Datenschutzerklärung.

Durch die Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen der AdSimple GmbH, wie z. B. die Nennung der Quelle, werde angeblich gegen das Urheberrecht verstoßen.

Aufgrund dieser Verstöße fordert die AdSimple GmbH:

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.