Abmahnung der Kanzlei Luther für Daniel Wellington AB wegen der Marke „DW“ und „Daniel Wellington“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. April 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der Kanzlei Luther für Daniel Wellington AB wegen der Marke „DW“ und „Daniel Wellington“

Abmahnung der LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Köln im Auftrag der Daniel Wellington AB wegen der Verletzung von Rechten an der Wort-/Bild-Marke Daniel Wellington DW“ und „DW“

Die LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Köln verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzung von Markenrechten der Daniel Wellington AB durchgesetzt werden soll. Diese ist insbesondere für das Auftreten als Hersteller von Uhren bekannt. Das Unternehmen sei ebenfalls Inhaber der Wortmarke „Daniel Wellington“ und der Wort-/Bild-Marke „DW“ (das D ist spiegelverkehrt). Die Daniel Wellington AB sei wegen angeblich gefälschter Uhren zuvor gegen ein anderes Unternehmen gerichtlich vorgegangen.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, angeblich gefälschte Uhren des anderen Unternehmens gekauft zu haben. Es wird der Abmahnung zufolge davon ausgegangen, dass der Abgemahnte die erworbenen Uhren weiterverkauft haben könnte. Dies würde, im Falle einer korrekten Annahme, eine Markenrechtsverletzung gemäß Art. 9 UMV, §§4, 14 MarkenG sowie eine Rufausbeutung nach §§ 4 Nr. 3, 6 Abs. 1 UWG darstellen.

Die LUTHER Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die Auskunftserteilung zur Bezifferung eines Schadensersatzes sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.