Abmahnung der Kanzlei ra.meier im Auftrag der Trak Music GnbR wegen "Darius & Finlay feat. DAZ - Here comes the Night" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. Dezember 2011

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Meier / Lünen

Abmahnung der Kanzlei ra.meier im Auftrag der Trak Music GnbR wegen "Darius & Finlay feat. DAZ – Here comes the Night"

Abmahnung der Anwaltskanzlei
ra.meier aus Lünen
im Auftrag der
Trak Music GnbR
wegen
„Darius & Finlay feat DAZ“ – „Here comes the Night“
auf dem Musikalbum
„German Top 100 Single Charts vom 22.08.2011“.
Der Rechtsanwalt Marcus Meier fordert im Auftrag der Trak Music GnbR einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei ra.meier die Zahlung von 390,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Das abgemahnte Musikwerk ist Bestand der Dateiensammlung „German Top 100 Single Charts“. Mithin kann es sinnvoll sein, den Umfang der modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung derart anzupassen, dass weiteren Abmahnungen in diesem Zusammenhang vorgebeugt werden kann.
Der Umfang der von der Kanzlei ra.meier vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Trak Music GnbR. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per email (contact@ra-herrle.de) unter Beifügung Ihrer Abmahnung in Verbindung setzen.