Abmahnung der Kanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH wegen Jennifer Brown - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

11. Dezember 2011

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Rasch / Hamburg

Abmahnung der Kanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH wegen Jennifer Brown

Abmahnung der
Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg
im Auftrag der
Universal Music GmbH
wegen
Lena Meyer-Landrut – „Bee“
Lena Meyer-Landrut – „Satellite“
Lena Meyer-Landrut – „Love Me“
Jennifer Brown – „I Care For You“
Jennifer Brown – „Bee“
Jennifer Brown – „Satellite“
Stromae – „Alors On Danse“
auf dem Album
„German Top 100 Single Charts“.
Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von 1.200,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Die vorliegende Abmahnung bezieht sich auf den Dateicontainer „German Top 100 Single Charts“. Es kann in diesem Zusammenhang sinnvoll sein, die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf den gesamten Inhalt des Albums zu erweitern, um so weiteren Abmahnungen vorzubeugen.
Der Umfang der von der Kanzlei Rasch vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Universal Music GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per email unter Beifügung Ihrer Abmahnung in Verbindung setzen.