Abmahnung der Kanzlei Schalast & Partner im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen Rico Bernasconi & Beenie Man feat. Akon - “Girls” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

3. Februar 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Schalast / Frankfurt

Abmahnung der Kanzlei Schalast & Partner im Auftrag der DigiProtect GmbH wegen Rico Bernasconi & Beenie Man feat. Akon – “Girls”

Abmahnung der Kanzlei
Schalast & Partner aus Frankfurt am Main
im Auftrag der
DigiProtect GmbH
wegen
Rico Bernasconi & Beenie Man feat. Akon – “Girls”
auf dem Album
“The Dome Vol. 60”.
Die Anwaltskanzlei Schalast & Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Schalast & Partner die Zahlung von 550,- Euro; oder aber, mit „Schnellzahlerrabatt“, von „nur“ 430,- Euro. Man fragt sich wohl zu Recht, was die Kanzlei Schalast & Partner sich bei ihren „Abmahnrabatten“ gedacht hat.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Diese Abmahnung bezieht sich auf einen Musikcontainer (“The Dome Vol. 60”). Es ist darauf zu achten, dass sich auf diesem Musikcontainer noch weiterere Titel der Nutzungsrechtsinhaber befinden können. Es macht Sinn, bei der Formulierung der Unterlassungserklärung auch mögliche weitere Titel mit einzubeziehen, um Folgeabmahnungen zu vermeiden!
Der Umfang der von der Kanzlei Schalast & Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der DigiProtect GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail unter Beifügung Ihrer Abmahnung in Verbindung setzen.