Abmahnung der Kanzlei Scharnberg Hahn Bergmann im Auftrag von Bernd Klimpel, Justin Balk und Dimitri Ehrlich wegen “Ivy Quainoo feat. Stanfour - Who you are” auf dem Chartcontainer "German TOP 100 Single Charts" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. Januar 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Scharnberg Hahn Bergmann / Kiel

Abmahnung der Kanzlei Scharnberg Hahn Bergmann im Auftrag von Bernd Klimpel, Justin Balk und Dimitri Ehrlich wegen “Ivy Quainoo feat. Stanfour – Who you are” auf dem Chartcontainer "German TOP 100 Single Charts"

 

Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Anwaltskanzlei Scharnberg Hahn Bergmann aus Kiel
im Auftrag von
Bernd Klimpel, Justin Balk und Dimitri Ehrlich

betreffend das Musikwerk
Ivy Quainoo feat. Stanfour – Who you are
auf dem Chartcontainer “German TOP 100 Single Charts″ vom 10.12.2012.
Im Jahr 2013 ist nunmehr auch die Anwaltskanzlei Scharnberg Hahn Bergmann aus Kiel im „Abmahnwesen“ tätig. Gefordert wird einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung der Anwaltskosten. Auch von der Kanzlei Scharnberg Hahn Bergmann wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert. Der Abmahnung liegt – wie immer – der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Diese Abmahnung bezieht sich zudem auf einen Chartcontainer (“German TOP 100 Single Charts”). Es ist daher darauf zu achten, dass sich auf diesem Musikcontainer weitere Titel der Nutzungsrechtsinhaber befinden können. Es macht mithin unter Umständen Sinn, bei der Formulierung der Unterlassungserklärung auch den weiteren Titel mit einzubeziehen, um Folgeabmahnungen zu vermeiden!
Der Umfang der von der Kanzlei Scharnberg Hahn Bergmann vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das gesamte Repertoire von Bernd Klimpel, Justin Balk und Dimitri Ehrlich. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Nutzungsrechtsinhaber gestellt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in einer noch nicht bestimmten Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.