Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing der TV-Serie „Legacies“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. Mai 2020

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing der TV-Serie „Legacies“

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen der TV-Serie „Legacies“

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Nun verschickte sie ein Schreiben, indem das Filesharing der TV-Serie „Legacies“ abgemahnt wird.

„Legacies“ ist eine US-amerikanische Fernsehserie, die seit 2018 ausgestrahlt wird. Die Serie ist ein Ableger der Serie „The Originals“. Sie setzt zwei Jahre nach dem Ende von The Originals an und handelt inhaltlich von Hope Mikaelson, der Tochter von Klaus Mikaelson und Hayley Marshall, die von den mächtigsten Vampiren, Werwölfen und Hexen abstammt. Die 17-jährige Hope besucht die Salvatore Boarding School für übernatürliche Wesen. Die Schule bietet Zuflucht für übernatürliche Wesen, wo sie lernen mit ihren Fähigkeiten umzugehen.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Serie oder Teile davon weiteren Nutzern über eine Internet-Tauschbörse zur Verfügung gestellt zu haben.

Aufgrund der in der Abmahnung vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Schadensersatzes und die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.