Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Songwriterin Mary Applegate wegen des Musikwerks "Jennifer Rush - The Power of Love" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. April 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? WeSaveYourCopyrights Christian Weber / Frankfurt

Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Songwriterin Mary Applegate wegen des Musikwerks "Jennifer Rush – The Power of Love"

 

Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Kanzlei
WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
aus Frankfurt am Main
im Auftrag der Songwriterin
Mary Applegate
wegen des Musikwerks
“Jennifer Rush – The Power of Love”.
Rechtsanwalt Christian Weber, bekannt für seine Tätigkeit bei der ebenfalls abmahnenden Karlsruher Kanzlei Nümann Lang, setzt seine Tätigkeit nun über die neu gegründeten Frankfurter WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fort.
Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert im Auftrag der Songwriterin Mary Applegate einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wie Rechtsanwalt Weber dies schon im Rahmen seiner Arbeit bei Nümann & Lang getan hat, die Zahlung von 450,- Euro. Der Abmahnung liegt auch hier der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Bemerkenswert ist die Tatsache, dass WeSaveYourCopyrights einen Song abmahnt, der bereits vor mehr als 25 Jahren veröffentlicht wurde. Bislang wurden regelmäßig aktuelle Songs anwaltlich abgemahnt, die auf diversen Samplern/Chartcontainern vertreten sind. Ob es zukünftig zu weiteren Abmahnungen derart „alter“ Songs kommen wird, bleibt daher abzuwarten.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Songwriterin Mary Applegate. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.