Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Zooland Music GmbH wegen "R.I.O. - Miss Sunshine" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

6. Januar 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? WeSaveYourCopyrights Christian Weber / Frankfurt

Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Zooland Music GmbH wegen "R.I.O. – Miss Sunshine"

Abmahnung der Kanzlei
WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
aus Frankfurt am Main
im Auftrag der
Zooland Music GmbH
wegen
„R.I.O. – Miss Sunshine“.
Rechtsanwalt Christian Weber, bekannt für seine Tätigkeit bei der ebenfalls abmahnenden Karlsruher Kanzlei Nümann Lang, setzt seine Tätigkeit nun über die neu gegründeten Frankfurter WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fort.
Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert im Auftrag der Zooland Music GmbH einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wie Rechtsanwalt Weber dies schon im Rahmen seiner Arbeit bei Nümann & Lang getan hat, die Zahlung von 450,- Euro. Der Abmahnung liegt auch hier der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Zooland Music GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail unter Beifügung Ihrer Abmahnung in Verbindung setzen.