Abmahnung der Lubberger Lehment Rechtsanwälte im Auftrag der Apple Inc. wegen einer Verletzung des Markenrechts - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. April 2020

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Abmahnung der Lubberger Lehment Rechtsanwälte im Auftrag der Apple Inc. wegen einer Verletzung des Markenrechts

Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin im Auftrag der Apple Inc. wegen der Verletzung von „Apple“ und „Designed by Apple in California“.

Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin versendete eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Apple Inc. durchgesetzt werden sollen.

Konkreter Gegenstand der Abmahnung sei ein, an die Abgemahnte adressiertes, durch das Hauptzollamt abgefangenes Paket mit über 1.000 Akkus zur Verwendung als Ersatzteil für die Apple-Produkte „Macbook“ und „iPhone“. Die Akkus seien keine Apple-Originalware, jedoch mit den Begriffen „Apple“ und „Designed by Apple in California“ versehen gewesen. Dies wären jedoch als Unionsmarke eingetragene, markenrechtlich geschützte Bezeichnungen. Somit läge eine Markenrechtsverletzung gemäß Art. 9 Abs. 2 (a) und (c), Abs. 3 (a) und (c) UMV vor.

Aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht fordern die Lubberger Lehment Rechtsanwälte im Auftrag der Apple Inc.:

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.