Abmahnungen der Snaabt GmbH durch die Kanzlei LEXEA Rechtsanwälte wegen fehlender Grundpreisangaben - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

19. April 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnungen der Snaabt GmbH durch die Kanzlei LEXEA Rechtsanwälte wegen fehlender Grundpreisangaben

Abmahnung der LEXEA Rechtsanwälte aus Köln im Auftrag der Snaabt GmbH aus Heinsberg wegen fehlender Grundpreisangaben.

Die LEXEA Rechtsanwälte aus Köln vertreten die Interessen der Snaabt GmbH aus Heinsberg, welche auf Amazon sowohl Tierfutter, als auch Nahrungsergänzungs- und Pflegemittel für Tiere vertreibt. Die LEXEA Rechtsanwälte verschickten nun Abmahnungen an Online-Händler, die ebenfalls Tiernahrung bzw. Pflegeprodukte für Tiere vertreiben.

Den Abmahnungen zufolge würden die betroffenen Händler keine Grundpreise für einzelne Produkte angeben und somit gegen die Preisangabenverordnung verstoßen.

Aufgrund dieses Verstoßes fordern die LEXEA Rechtsanwälte von den Abgemahnten die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung der Anwaltsgebühren (Streitwert: 25.000,00€).

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.