Abmahnung der ullstein bild GmbH wegen der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. September 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht

Abmahnung der ullstein bild GmbH wegen der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet

 
Uns erreicht eine Abmahnung der
ullstein bild GmbH aus Berlin
wegen der Nutzung von angeblich urheberrechtlich geschützten Fotos für den eigenen Internetauftritt.
Den Abgemahnten wird seitens der ullstein bild GmbH vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Fotos ohne Urhebervermerk in das Internet eingestellt zu haben, ohne dass dabei die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt worden seien. Mögliche Tatbestände, die eine ausnahmsweise freie Nutzung gestatten, würden nicht vorliegen. Das Entstehungsjahr der fraglichen Lichtbilder liegt jedoch zwischen 1914 und 1944. Der Schutz von Lichtbildern erlischt gem. § 72 Abs. 3 UrhG nach 50 Jahren, so dass sie nach Ablauf dieser Frist als gemeinfrei anzusehen sind.
Die ullstein bild GmbH fordert zunächst Auskunftserteilung darüber, wie lange die fraglichen Fotos bereits online gestellt sind, welche weiteren Fotos aktuell oder in der Vergangenheit auf der Website online gestellt waren und, ob ullstein-Fotos auch an anderer Stelle genutzt wurden. Nach entsprechender Auskunftserteilung wird die Berechnung des Schadensersatzes „auf Basis der üblichen Tarife“ (Preisliste ist beigefügt) angekündigt. Auch zeigt sich die ullstein bild GmbH durchaus bereit, ein interessantes Angebot für die zukünftige Nutzung der fraglichen und/oder weiterer Fotos auf der Website zu unterbreiten.
Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen.
Empfehlung:
Bevor allerdings eine Auskunftserteilung erfolgt, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht. Denn Sie brauchen sich grundsätzlich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten fiktiven Lizenzkosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.