Abmahnung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Herren Göckede, Gruhnwald und Komlew wegen des Musikwerks “Rocco & Bass-T – Our Generation” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. Mai 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? WeSaveYourCopyrights Christian Weber / Frankfurt

Abmahnung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Herren Göckede, Gruhnwald und Komlew wegen des Musikwerks “Rocco & Bass-T – Our Generation”

 
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Kanzlei WeSaveYourCopyrights aus Frankfurt am Main
im Auftrag der Songwriter
Sebastian Goedecke
Sven Gruhnwald
Alexander Komlew.
wegen des Musikwerks
Rocco & Bass-T – “Our Generation.
Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (RA Christian Weber, ehemals bei Nümann & Lang) fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Zahlung von 450,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Herren Göckede, Gruhnwald und Komlew. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.