Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Interessenverbandes wegen fehlender Grundpreisangabe - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

28. März 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Interessenverbandes wegen fehlender Grundpreisangabe

Abmahnung der IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen der fehlenden Angabe des Grundpreises.

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. verschickte als Wettbewerbsverband eine Abmahnung wegen einer fehlenden Angabe des Grundpreises.

Die Abmahnung richtet sich gegen eine Person, die auf eBay Produkte verkauft. In der Abmahnung wird dem betroffenen Händler vorgeworfen, gegen die Preisabgabenverordnung verstoßen zu haben, in dem er den Grundpreis nicht abgab. Die Angabe des Grundpreises ist jedoch bei Waren gemäß §2 PAngV (Preisangabenverordnung) vorgeschrieben.

Somit würde die unterlassene Angabe des Grundpreises einen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel und demzufolge auch einen Wettbewerbsverstoß darstellen.

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. fordert aufgrund der genannten Wettbewerbsverstößen von dem betroffenen Händler:

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.