Abmahnung des Rechtsanwalt Andreas Hennig im Auftrage des Herrn Christian Weiß wegen Verstoßes gegen § 3 Abs. 1 UWG - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. September 2012

Tipps Wettbewerbsrecht

Abmahnung des Rechtsanwalt Andreas Hennig im Auftrage des Herrn Christian Weiß wegen Verstoßes gegen § 3 Abs. 1 UWG

 
Bereits am Montag erreichte uns eine neuerliche Abmahnung des
Rechtsanwalts Andreas Hennig aus Sulzbach-Rosenberg
im Auftrage von
Herrn Christian Weiß als Inhaber des Sport- und Freizeitmodegeschäftes Weiß, Bayreuther Str. 4 in 92237 Sulzbach-Rosenberg
wegen
eines angeblichen Verstosses gegen § 3 Abs. 1, Abs. 3 UWG in Verbindung mit Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 23 UWG (unlauteres Wettbewerbsgesetz).
 
Die Abmahnung wird nach Darstellung der Tätigkeit des Herrn Christian Weiß (betreibt angeblich ein Ladenlokal in Sulzbach-Rosenberg als auch einen Internetshop (Neu- und Gebrauchtwaren) für den Bereich Sport, Freizeit und Textil) damit begründet, dass ein angebliches Wettbewerbsverhältnis zum jeweils Abgemahnten bestehe und dieser u.a. nicht über Widerrufs- und Rückgaberechte auf der Basis des Fernabsatzgesetztes belehren würde.
Die Abgemahnten werden mit diesem Schreiben des Rechtsanwalts Hennig unter Fristsetzung aufgefordert, die der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärunge unterzeichnet zurückzusenden.
Darüber hinaus wird von RA Hennig darauf hingewiesen, dass für den Fall der Fortsetzung der wettbewerbswidrigen Handlung eine gerichtliche Streitigkeit unumgänglich sein würde, wodurch Kosten auf der Basis eines Streitwertes von 15.000,00 € und entstehen würden.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben.
Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.