Abmahnung FAREDS - Carlprit feat. CvB - Party Around The World - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

24. Juni 2014

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? FAREDS Holscher Neef / Hamburg

Abmahnung FAREDS – Carlprit feat. CvB – Party Around The World

Abmahnung FAREDS – Carlprit feat. CvB – Party Around The World
Uns erreichten weitere Abmahnungen der
Anwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg
im Auftrag der
Track by Track Records UG
betreffend das Musikwerk
“Carlprit feat. CvB – Party Around The World”.
Die Anwaltskanzlei FAREDS fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei FAREDS nunmehr die Zahlung von zumindest 339,50 Euro, wobei in diesem Betrag 150,- Euro Schadensersatz und 20,- Euro pauschale Ermittlungskosten enthalten sind. Der Abmahnung liegt nach wie vor der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Das Werk stammt von dem Sampler VA – Club Music Vol. 24.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wurde von der Kanzlei Fareds nicht beigefügt. Es muss sehr genau formuliert werden, für was Sie sich verpflichten sollen. Unter Umständen kann sich eine fehlerhafte Unterlassungserklärung auf das gesamte Repertoire der Track by Track Records UG erstrecken. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Nutzungsrechtsinhaber gestellt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in einer noch nicht bestimmten Höhe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.