Abmahnung / FAREDS / Echo Alpha Inc. / "Ass Tricks" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. März 2016

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? FAREDS Holscher Neef / Hamburg

Abmahnung / FAREDS / Echo Alpha Inc. / "Ass Tricks"

Abmahnung / FAREDS / Echo Alpha Inc. / „Ass Tricks“

Uns erreichen Abmahnungen der Anwaltskanzlei
FAREDS aus Hamburg
im Auftrag der
Echo Alpha Inc. dba EA Productions/ Evil Angel, vertreten durch den Chief Financial Officer Herrn Adam Grayson, 14141 Covello St., Unit 8C, Van Nuys CA 91405, Vereinigte Staaten von Amerika
wegen des Filmtitels
“Ass Tricks”
Die Anwaltskanzlei FAREDS soll sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Die Kanzlei fordert meist einen pauschalen Vergleichsbetrag. Der Abmahnung läge der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf das komplette Repertoire der Echo Alpha Inc. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.