Abmahnung Waldorf Frommer – gettyimages International - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. Juni 2014

Tipps Urheber- und Internetrecht Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab?

Abmahnung Waldorf Frommer – gettyimages International

Abmahnung Waldorf Frommer – gettyimages International
Uns erreichen weitere Abmahnungen der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
im Auftrag
der Firma gettyimages International, 2nd Fl, Block 4, Bracken Business Park, Sandyford, Dublin 18, Irland
wegen der
unerlaubten Nutzung angeblich urheberrechtlich geschützter Lichtbilder.
Gegenstand der Abmahnung
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die vermeintlich urheberrechtlich geschützten Lichtbilder seien unlizenziert auf einer Internetseite und ohne Bildquellennachweiß genutzt worden. Interessant ist, dass auch gettyimages auch selbst Abmahnunungen versendet, dann allerdings von Seiten gettyimages aus London. Beachten Sie insoweit auch meinen Beitrag auf dieser Internetseite.
Finanzielle Forderungen
Waldorf Frommer fordern im Auftrage der gettyimages International einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines Schadensersatzes, der sich auf der Basis der Nutzungsdauer ermittelt. Daher soll auch Auskunft zur streitgegenständlichen Nutzung des Lichtbildes erteilt werden.
Unterlassungserklärung
Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung des Gesamtbetrages eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen.
Prüfung: Liegt tatsächlich ein Verstoss vor?
Bevor Erklärungen abgegeben und Zahlungen geleistet werden, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht. Der Umfang der von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich im vorliegenden Fall auf ein konkretes Lichtbild und enthält für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe. Das Lichtbild selbst wird in der Unterlassungserklärung nicht wiedergegeben. Waldorf Frommer benutzen vielmehr die Lichtbildnummer, welche dem Lichtbild von Seiten gettyimages International vergeben wurde und auch auf der internetseite von gettyimages abrufbar ist.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe im Wiederholungsfall
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.