Abmahnung gettyimages - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Abmahnung gettyimages
der Firma gettyimages, 101 Bayham Street London, NW1 0AG, UK
wegen der unerlaubten Nutzung angeblich urheberrechtlich geschützter Lichtbilder.

Gegenstand der Abmahnung

Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, vermeintlich urheberrechtlich geschützte Lichtbilder seien unlizenziert auf einer Internetseite und ohne Bildquellennachweiß genutzt worden.
Finanzielle Forderungen
gettyimages fordert die Zahlung von Schadensersatz, der sich auf der Basis der Nutzungsdauer ermittelt. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung wird in diesem Zusammenhang nicht geltend gemacht.
Prüfung: Liegt tatsächlich ein Verstoss vor?
Bevor Erklärungen abgegeben und Zahlungen geleistet werden, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht. Es sollte also zunächst geprüft werden, ob für das benutzte Lichtbild tatsächlich keine Lizenz erworben wurde und auch sonst keine Berechtigung zur Nutzung vorliegt. Auch sollte geprüft werden, ob die Internetseite, auf welcher das Bild abgerufen werden konnte, Ihnen tatsächlich zugerechnet werden kann.
14 Tage Rückäußerungsfrist
gettyimages setzen eine relative kurze Frist zur Prüfung und Klärung der Angelegenheit. In erster Linie geht es gettyimages um die Entferung des Lichtbildes und Zahlung eines Betrages für den Zeitraum der Nutzung. gettyimages betont, dass es ihnen auf eine gütlichen Beilegung der Angelegenheit ankommt. So offeriert gettyimages auch die Möglichkeit der Weiternutzung des Bildmaterials, natürlich gegen die Zahlung weiterer Beträge.
Berechnungsbeispiel
Die von gettyimages geltend gemachten Forderung sind erheblich. So wird dort für die Nutzung eines relativen kleinen Lichtbildes auf der Eingangsseite einer Internetseite für die Nutzungsdauer von ca. 4 Monaten ein Betrag in Höhe von 1.353 Euro brutto geltend gemacht. Die Beträge lassen sich auf der Internetseite von gettyimages ermitteln, auch wenn diesseits bezweifelt wird, dass die Höhe der Forderung auf dem Freien Markt durchsetzbar wäre. gettyimages arbeitet in diesem zusammenhang mit sogenannten Fallnummern, welche der Angelegenheit insgesamt, nicht aber dem jeweiligen Lichtbild zugeordnet ist. Der Betroffene kann also auf der Internetseite von gettyimages nach Erhalt der Abmahnung und unter Eingabe eines von gettyimages zur Verfügung gestellten Zugangscodes den konkreten Sachverhalt „prüfen“.
Erfolgt keine Zahlung und keine weitergehende Reaktion, gibt gettyimages das Verfahren weiter an die Kanzlei Waldorf Frommer in München mit der Durchsetzung der Forderung. beachten Sie insoweit auch meinen weitergehenden Artikel auf meiner Internetseite.
Sollten Sie eine Abmahnung von gettyimages erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.