Abmahnung: Kanzlei Albrecht-Bischoff mahnt für Knieper Verwaltungs GmbH Urheberrechtsverletzungen ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. Dezember 2020

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung Aktuelles

Abmahnung: Kanzlei Albrecht-Bischoff mahnt für Knieper Verwaltungs GmbH Urheberrechtsverletzungen ab

Die Kanzlei Albrecht-Bischoff aus Hamburg mahnt im Auftrage der Knieper Verwaltungs GmbH aus Bremen wegen Urheberrechtsverletzungen an Bildern ab.

Über die Knieper Verwaltungs GmbH:

Die Knieper Verwaltungs GmbH aus Bremen ist im Bereich des Schutzes von Urheberrechten und der rechtliche Verfolgung von Verstößen hiergegen, sowie sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte tätig.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen ein Foto im Internet auf der eigenen gewerblichen Homepage genutzt zu haben, ohne zu dieser Nutzung berechtigt gewesen zu sein. Durch die gewerbliche Nutzung des Fotos habe sich der Abgemahnte nach dem Urheberrecht strafbar gemacht. Konkret habe der Abgemahnte gegen § 16 UrhG verstoßen, indem er das Foto unberechtigt vervielfältigt habe. Ebenso habe er durch die öffentliche Zugänglichmachung gegen § 19a UrhG und wegen Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts gegen § 13 UrhG verstoßen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird durch die Kanzlei Albrecht-Bischoff im Namen der Knieper Verwaltungs GmbH aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ebenso soll der Abgemahnte an die Knieper Verwaltungs GmbH Schadensersatz in vierstelliger Höhe zahlen. Auch Aufwendungsersatz für die Rechtsanwaltskosten wird aus einem Gegenstandswert von über 10.000 Euro gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.