Abmahnung: Kanzlei Hogan Lovells mahnt für LEGO Juris A/S wegen Legofiguren ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

9. November 2020

Entscheidungen

Abmahnung: Kanzlei Hogan Lovells mahnt für LEGO Juris A/S wegen Legofiguren ab

Die international tätige Kanzlei Hogan Lovells mahnt für die LEGO Juris A/S aus Dänemark wegen Marken- und Urheberrechtsverletzungen von angeblichen LEGO Plagiaten ab, welche auf Amazon zum Kauf angeboten werden.

Über die LEGO Juris A/S:

Die LEGO Juris A/S aus Dänemark ist Inhaberin der meisten Marken- und Urheberrechte der LEGO Gruppe. Insbesondere hält sie die Schutzrechte an den berühmten LEGO Figuren.

Inhalt der Abmahnung:

In der Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, er habe auf Amazon verschiedene Spielzeugsets zum Kauf angeboten, welche Nachahmungen bzw. Plagiate der berühmten LEGO Figuren darstellen würden. In den Sets seien einige Figuren enthalten, die mit den original LEGO Figuren nahezu identisch seien. Der Abgemahnte habe nahezu alle charakteristischen Gestaltungsmerkmale der original LEGO Figuren übernommen. Die Kanzlei Hogan Lovells vertritt die Ansicht, der Abgemahnte habe sich durch sein Verhalten gemäß § 14 MarkenG und gemäß Art. 9 UMV einer Markenrechtsverletzung strafbar gemacht. Ebenso habe er eine Urheberrechtsverletzung nach § 97 UrhG zu vertreten.

Wer abmahngefährdet ist:

Abmahngefährdet sind vor allem Online-Händler die Nachahmungen von Spielzeug und anderen Produkten, welche unter das Sortiment der LEGO Juris A/S fallen, im Internet zum Kauf anbieten. Betroffen sind hier vor allem die bekannten Online-Shops wie Amazon und ebay.

Forderungen der Abmahnung:

Die Kanzlei Hogan Lovells fordert den Abgemahnten auf, eine strafbewährte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen (welche für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe nicht unter 5000 Euro vorsieht), sowie eine Zahlung der Anwaltsgebühren in Höhe von ca. 2.290 Euro zu tätigen. Zudem wird Auskunft vom Abgemahnten verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.