Ebay-Abmahnung der Kanzlei Muffert im Auftrag der Firma Phonebook Moers, Inhaber Yasser Nabha wegen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. Juni 2014

Tipps Wettbewerbsrecht

Ebay-Abmahnung der Kanzlei Muffert im Auftrag der Firma Phonebook Moers, Inhaber Yasser Nabha wegen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht

Ebay-Abmahnung der Kanzlei Muffert im Auftrag der Firma Phonebook Moers, Inhaber Yasser Nabha wegen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht
Uns erreicht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der
Kanzlei Philipp Muffert aus Köln
im Auftrag der
der Firma Phonebook Moers,Inhaber Yasser Nabha aus Moers
wegen
angeblicher wettbewerbsrechtlicher Verstösse in Ebay-Verkaufsangeboten.
Die Anwaltskanzlei Muffert aus Moers fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen vermeintlichen Anwaltskosten auf Basis eines Streitwertes in Höhe von 15.009,99 Euro, mithin insgesamt 865,00 Euro.
Der Kanzlei Muffert „fallen“ im Rahmen ihres Abmahnschreibens eine Vielzahl unterschiedlicher Aspekte auf, welche durch den jeweils Abgemahnten vorgenommen oder unterlassen worden sein sollen. So wird insbesondere reklamiert, dass Verkäufer auf ebay, welche ihren Account als Privatperson gemeldet haben, im gewerblichen Umfang Handel getrieben hätten, ohne dass z.B. Informationspflichten (Impressumspflicht) noch gewerbliche Pflichtangaben (z.B. Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht) angegeben wurden. Die Mutmassungen der Kanzlei fussen darauf, dass angeblich eine Vielzahl neuer, gleichartiger bzw. identischer Produkte zum Verkauf angeboten werden und im Monat mehrere Dutzend dieser Waren veräußert wurden, worauf die erteilten positiven Bewertungen schließen lassen.
Die Kanzlei Muffert weißt auch auf angebliche Verstösse gegen das Steuerrecht hin und mutmaßt, dass der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt sein könnte, da die Verkäufe angeblich ohne ordnungsgemäße Entrichtung der Umsatzsteuer vorgenommen werden würden. Diese Einschätzung führt zu der Drohung:
„Unser Mandant behält sich deswegen ausdrücklich vor, vorstehenden Sachverhalt den Ermittlungsbehörden zur Prüfung zu übergeben.“
Die Kanzlei Muffert fordert die Abgabe einer vorformulierten und beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist.
Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kündigt die Kanzlei bereits ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Muffert vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist auf den angeblichen Wettbewebsverstoß beschränkt und sieht eine pauschale Vertragsstrafe nicht vor.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren und
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie einen Wettbewerbsverstoß nicht verübt haben.
Der Text der Unterlassungserklärung ist grundsätzlich akzeptabel, wenn auch genau geprüft werden muss, ob ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht überhaupt besteht. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.
Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten sind nicht Teil der Unterlassungserklärung. Der angesetzte Streitwert durchaus diskutabel.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.