Abmahnung: RA Sandhage mahnt für iOcean UG ab | eBay Widerrufsbelehrung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. Januar 2021

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Entscheidungen Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung: RA Sandhage mahnt für iOcean UG ab | eBay Widerrufsbelehrung

Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin mahnt im Auftrage der iOcean UG aus Teltow eBay-Händler wegen angeblich falscher Widerrufsbelehrung auf eBay ab.

Über die iOcean UG:

Die iOcean UG aus Teltow ist nach eigenen Angaben als Verkäuferin von Sportbekleidung tätig. Insbesondere Sportschuhe, Funktionsunterwäsche, Sportsocken, Bademoden für Damen und Herren, sowie Sonnenbrillen gehören zum Sortiment.

Inhalt der Abmahnung:

Rechtsanwalt Gereon Sandhage wirft dem abgemahnten eBay-Händler im Auftrage der iOcean UG vor, in den eingestellten eBay Angeboten eine falsche Widerrufsbelehrung zu verwenden. Der abgemahnte eBay- Händler verkaufe ebenso wie die iOcen UG aus Teltow Sportbekleidung und sei somit im selben Produktsegment tätig. Es bestünde somit ein Wettbewerbsverhältnis zwischen der iOcean UG und dem abgemahnten eBay-Händler.

Der iOcean UG sei beim Durchsehen der eBay Angebote des abgemahnten Händlers aufgefallen, dass dieser an einer Stelle eine Widerrufsfrist von „1 Monat“ gewähre, an einer anderen Stelle eine Widerrufsfrist von „30 Tagen“. Die iOcean UG sieht dies als eine unzulässige Irreführung des Verbrauchers an, da die angegebenen Zeiträume nicht dasselbe seien. Nach Art. 246a § 1 Abs. 2 S.2 Nr. 1 EGBGB und § 4 Abs. 1 EGBGB sei jeder Online-Händler dazu verpflichtet, klar und verständlich über Widerrufsfrist und Widerrufsrecht zu informieren. Dieser Pflicht sei der abgemahnte eBay-Händler durch seine Angaben aber nicht nachgekommen. Der iOcean UG stehe somit ein Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 und § 3 UWG zu.

Forderungen aus der Abmahnung:

Rechtsanwalt Gereon Sandhage fordert den abgemahnten eBay-Händler im Auftrage der iOcean UG auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen welche für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe vorsieht. Zudem soll der abgemahnte eBay-Händler das angeblich wettbewerbswidrige Verhalten umgehend einstellen. Weiter soll der Abgemahnte Abmahnkosten in Höhe von circa 326 Euro erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.