Abmahnung Rainer Munderloh aus Oldenburg wegen RGF, "Geil Gierig Gefickt", "Private Teens", "Orgasmen Magma & Vulkane in 3D", "Private Anal Teens", "Sex-Fantasien meiner Freundin" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

19. Januar 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Munderloh / Oldenburg

Abmahnung Rainer Munderloh aus Oldenburg wegen RGF, "Geil Gierig Gefickt", "Private Teens", "Orgasmen Magma & Vulkane in 3D", "Private Anal Teens", "Sex-Fantasien meiner Freundin"

Seit Ende 2011 mahnt Rechtsanwalt Munderloh aus Oldenburg im Auftrage der irischen Firma RGF Productions Ltd. diverse „Filmwerke“ pornographischen Inhalts wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen ab, welche so prosaische Titel wie „Geil Gierig Gefickt“, „Private Teens“, „Orgasmen Magma & Vulkane in 3D“oder „Private Anal Teens“ haben. Es handelt sich dabei nicht um Realsatire, was die Titel vermuten lassen.
Vielmehr unterbreitet Rainer Munderloh im Auftrage seiner „Mandantschaft“ die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 780,- Euro und die Abgabe einer vorgefertigten Unterlassungserklärung, nachdem er die vermeintlichen Kosten einer gerichtliche Auseinandersetzung darstellt und insoweit einen Betrag in Höhe von 4003,30 Euro in Form von Anwaltskosten und Schadenersatzansprüchen berechnet.
Der Umfang der von der Rechtsanwalt Rainer Munderloh vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf den abgemahnten Titel. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll der Gläubiger berechtigt sein, eine angemessene Vertragsstrafe zu fordern, die gerichtlich überprüft werden kann (neuer Hamburger Brauch).
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail unter Beifügung Ihrer Abmahnung in Verbindung setzen.