Abmahnung der Rechtsanwälte Taylor Wessing im Auftrag der FC Bayern München AG - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. Juni 2014

Tipps Markenrecht

Abmahnung der Rechtsanwälte Taylor Wessing im Auftrag der FC Bayern München AG

Abmahnung der Rechtsanwälte Taylor Wessing im Auftrag der FC Bayern München AG
Uns erreicht eine weitere markenrechtliche Abmahnung der
Rechtsanwälte Taylor Wessing aus München
im Auftrag der
FC Bayern München AG
wegen
Verletzung der Ausschließlichkeitsrechte durch das Inverkehrbringen gekennzeichneter Waren im Rahmen einer Ebay-Auktion.

Vorliegend handelt es sich um eine markenrechtiche Abmahnung mit welcher die Verletzung der Ausschließlichkeitsrechte der FC Bayern München AG bezüglich der Wort-/Bildmarken “FC BAYERN MÜNCHEN” und “FC BAYERN” gerügt wird. Den Abgemahnten wird dabei vorgeworfen, nicht lizenzierte Artikel (“Fälschungen”) mit den geschützten Marken auf dem Online-Marktplatz eBay zum Kauf angeboten zu haben. Hierin liege ein Verstoß gegen Art. 9 GMV.
Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?
Die Anwaltskanzlei Taylor Wessing fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Wettbewerbsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte ggf. verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar und können unter Umständen reduziert werden. Im Rahmen der Abmahnung werden von Taylor Wessing jedoch keine Abmahnkosten geltend gemacht.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.