Abmahnung: Rechtsanwalt Göktekin mahnt für eBay-Händler Wettbewerbsverstöße auf eBay ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. November 2020

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Abmahnung: Rechtsanwalt Göktekin mahnt für eBay-Händler Wettbewerbsverstöße auf eBay ab

Rechtsanwalt Levent Göktekin aus Berlin mahnt für einen gewerblichen eBay-Händler angebliche Wettbewerbsverstöße auf eBay ab.

Inhalt der Abmahnung:

Rechtsanwalt Göktekin wirft dem Abgemahnten vor, er betreibe ebenso wie seine Mandantin, einen eBay-Shop. Die Mandantin des Rechtsanwalt Göktekin bietet über verschiedene Onlineshop-Plattformen (darunter auch eBay) Elektronikartikel und Haushaltswaren zum Kauf an. Darunter würden auch Kopfhörer, Head-Sets und Zubehörartikel für Smartphones fallen. Aus diesem Grund stehe die Mandantin des Rechtsanwalt Göktekin in einem Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten.

Der Abgemahnte biete seine Ware (Haarschneider, Rasierer, Kopfhörer, Armbanduhren usw.) auf eBay als privater Anbieter an. Da der Abgemahnte über 80 Verkaufsanzeigen auf eBay geschaltet habe, könne hier nicht mehr von einem privaten Verkauf ausgegangen werden. Zudem habe der Abgemahnte in den letzten nachweisbaren Transaktionen als Verkäufer, immer wieder dieselben Artikel verkauft. Hierbei könne nicht mehr von einem haushaltstypischen Verkauf ausgegangen werden.
Da der Abgemahnte somit als gewerblicher Verkäufer einzustufen sei, habe er gegen mehrere wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen. Zunächst habe der Abgemahnte den Käufern keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt. Auch würde dem Käufer nicht mitgeteilt werden mit wem der Vertrag zustande komme. Ein Link zur OS-Streitschlichtungsplattform würde ebenfalls fehlen.
Durch sein Verhalten habe der Abgemahnte gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Zudem wird er aufgefordert Rechtsanwaltskosten in Höhe von ca. 1.324 Euro (nach einem Streitwert von 30.000 Euro) zu erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.