Abmahnung Sasse - The Legend of Hercules - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

28. Juni 2014

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Sasse / Hamburg

Abmahnung Sasse – The Legend of Hercules

Abmahnung Sasse – The Legend of Hercules
Uns erreichen weitere Abmahnungen der Anwaltskanzlei

Sasse & Partner aus Hamburg

im Auftrag der
Splendid Film GmbH
wegen des Films
“The Legend of Hercules”.
Die Anwaltskanzlei Sasse & Partner fordert in ihren Abmahnschreiben sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten. Die von der Kanzlei Sasse & Partner geltend gemachte Forderung beläuft sich auf insgesamt 800,- Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Sasse & Partner in der Regel vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf das konkrete Werk der Splendid GmbH. Zudem soll sich der Empfänger eines Abmahnschreibens für jeden Fall des Verstoßes gegen eine solche Unterlassungserklärung regelmäßig zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN):0431 / 591 90 90.