Abmahnung / FAREDS / Echo Alpha Inc. / Lex Steele - Double Teamed - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. Februar 2015

Wer mahnt was ab?

Abmahnung / FAREDS / Echo Alpha Inc. / Lex Steele – Double Teamed

Abmahnung / FAREDS / Echo Alpha Inc. / Lex Steele – Double Teamed
Uns erreichen Abmahnungen der Anwaltskanzlei
FAREDS aus Hamburg
im Auftrag der
Echo Alpha Inc. dba EA Productions/ Evil Angel, vertreten durch den Chief Financial Officer Herrn Adam Grayson, 14141 Covello St., Unit 8C, Van Nuys CA 91405, Vereinigte Staaten von Amerika
wegen des Filmtitels
“Lex Steele – Double Teamed”
Die Anwaltskanzlei FAREDS fordert sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer angeblichen Anwaltskosten. Der vermeintliche Schadenersatz wird mit 500,- Euro beziffert. Die Ermittlungskosten der IP Adrese werden mit 20,- Euro angegeben. Die angeblich zu erstattenden Anwaltskosten werden nach einem Gegenstandswert in Höhe von 1.520,- Euro beziffert, was einen Betrag in Höhe von 195,- Euro netto zuzüglich 20,- Euro Auslagenpauschale ergeben soll. Insgesamt wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 735,- Euro gefordert.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien unter Verwendung der Tauschbörse Deluge 1.3.11.0 heruntergeladen und damit über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnenden Kanzleien bietet fast ausnahmslos an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung lag der Abmahnung nicht bei. Offensichtlich ist FAREDS der Auffassung, dass sich Abgemahnte eine eigene Unterlassungserklärung erstellen sollen. Zudem vermeidet die Kanzlei mögliche Angriffspunkte, falls die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu weitgehend ist. Bezeichnenderweise befand sich alleine eine Zahlungserklärung als Anlage beigefügt. Das eigentliche Interesse der Abmahnindustrie wird insoweit wieder ein mal mehr als deutlich. Es geht nur am Rande um den “Schutz” des Werkes sondern nur um Geld.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Zahlungserkärung keinesfalls. Sie erklären andernfalls, dass Sie
mutmaßlich für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Erstattung des Forderungsbetrages in Höhe von 735,- Euro.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Es muss dennoch eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Der Umfang, wozu Sie sich verpflichten, muss genau geprüft werden.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.