Abmahnung: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt ab | Mundschutzmaske - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. Januar 2021

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt ab | Mundschutzmaske

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt Verkäufer von Mund- Nasenschutzmasken ab, da diese angeblich Produkte ohne CE Kennzeichung verkaufen würden.

Über den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.:

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (kurz VGU) wurde nach eigenen Angaben 1885 von Kölner Kaufleuten gegründet. Er verfügt nach eigenen Angaben über Mitgliedsbeiträge im oberen fünfstelligen Bereich und soll über einen Prozesskostenfond von etwa 500.000 Euro verfügen.
Der Verein ist ein Zusammenschluss von unterschiedlichen Mitgliedern aus Handel, Industrie, Handwerk und Dienstleistungsanbietern. Der VGU ist eine Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft, dessen Ziel es ist, unlauteren Wettbewerb zu verhindern und wenn nötig gerichtliche Schritte einzuleiten.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, Masken als Schutzmasken bzw. Mundschutzmaske/Atemschutzmaske mit Ventil zu bewerben, ohne dass die Produkte eine entsprechende CE Kennzeichung aufweisen würden.

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind“.

Weiterhin wird dem Abgemahnten vom VGU vorgeworfen, dass bei den gegenständlichen Produkten (Masken) die Angabe des Herstellers fehle. Dies würde einen Verstoß gegen § 6 V ProdSG zur Folge haben. Zudem würde es bei den Angeboten an einer Belehrung über das Widerrufsrecht fehlen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. fordert den Verkäufer auf eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben, welche für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe vorsieht. Zudem soll der Abgemahnte Abmahnkosten in Höhe von etwa 226 Euro erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.