Abmahnung Waldorf Frommer - StockFood - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Abmahnung Waldorf Frommer – StockFood
Uns erreichen weitere Abmahnungen der

Kanzlei Waldorf Frommer aus München

im Auftrag
der Firma StockFood GmbH, Tumblingerstr. 32, 80337 München
wegen der unerlaubten Nutzung angeblich urheberrechtlich geschützter Lichtbilder.
Gegenstand der Abmahnung
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die vermeintlich urheberrechtlich geschützten Lichtbilder seien unlizenziert auf einer Internetseite und ohne Bildquellennachweiß genutzt worden. Interessant ist, dass auch die Kanzlei Denecke Priess & Partner aus Berlin, vormals Denecke von Haxthausen aus Berlin, ebenfalls für diesen Auftraggeber Abmahnungen versendet.

Finanzielle Forderungen

Waldorf Frommer fordern im Auftrage der StockFood GmbH einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines Schadensersatzes, der sich auf der Basis der Nutzungsdauer ermittelt. Daher begehren Waldorf Frommer auch die Erteilung von Auskünften über die Nutzungsdauer.
Unterlassungserklärung
Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung des Gesamtbetrages eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen.

Prüfung: Liegt tatsächlich ein Verstoss vor?

Bevor Erklärungen abgegeben und Zahlungen geleistet werden, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht. Der Umfang der von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich im vorliegenden Fall auf ein konkretes Lichtbild und enthält für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.