Abmahnung wegen illegaler Verwendung von Fotos - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Dezember 2015

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Abmahnung wegen illegaler Verwendung von Fotos

Abmahnung wegen illegaler Verwendung von Fotos

Uns erreichen Hinweise, dass die
Kanzlei Wilde Beuger Solmecke aus Köln
im Auftrag des
Herrn Michael Schröder

wegen illegaler Verwendung von
Fotos

Abmahnungen verschickt.
Die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke verschickt unseren Informationen nach derzeit Abmahnungen wegen illegaler Verwendung von Fotos auf eignen Webseiten. Der Kläger betreibt das Internetportal marineersatzteile.de, auf dem u.a. Ersatzteile für Marine-Toiletten angeboten werden. Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass die Fotos der Webseite widerrechtlich verbreitet wurden. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung einer Schadensersatzpauschale von mehreren hundert Euro verlangt.
Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung eines Schadensersatzes eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht.
Insbesondere hinsichtlich möglicherweise beigefügter Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten, da sie grundsätzlich langfristige Bindungswirkung entfalten und hohe finanzielle Risiken bergen.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.