Ebay-Abmahnung Anwaltskanzlei Zöller / Krapp oder Rinelli GmbH - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. Januar 2015

Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Zöller / Münster

Ebay-Abmahnung Anwaltskanzlei Zöller / Krapp oder Rinelli GmbH

Ebay-Abmahnung Anwaltskanzlei Zöller / Krapp oder Rinelli GmbH
Uns erreichen Abmahnungen der
Kanzlei Zöller aus Münster
im Auftrag von
Krapp, Uwe und der Rinelli GmbH
wegen fehlerhafter Angaben in Ebay-Angeboten.
 
Die Kanzlei Zöller mahnt gewerbliche Ebay-Verkäufer ab, die in Ihrer Widerrufsbelehrung fehlerhafte Angaben machen oder ungenaue Garantieversprechen geben. Im vorliegenden Fall geht es darum, dass zum einen die Garantie, die im Angebot genannt wird, nicht genau genug ausgeführt wird und zum anderen, dass im Angebot keine Widerrufsbelehrung angeführt ist. Die Kanzlei Zöller fordert zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zum anderen die Begleichung der angeblich entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 984,60 €.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.