Markenrechtliche Abmahnung des 1. FC Union Berlin e.V. durch die Kanzlei von Appen | Jens Legal wegen eines Smartphone-Hintergrundbildes - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. März 2020

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Markenrechtliche Abmahnung des 1. FC Union Berlin e.V. durch die Kanzlei von Appen | Jens Legal wegen eines Smartphone-Hintergrundbildes

Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten (Jörg von Appen/ Dr. Andreas Jens) aus Hamburg im Auftrag des 1.FC Union Berlin e.V. aus Berlin wegen

Markenrechtsverletzung durch Smartphone-Hintergrundbilder Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg verschickt aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten des 1. FC Union Berlin e.V. durchgesetzt werden sollen. Der 1. FC Union Berlin e.V. ist sowohl ein Fußballclub, als auch Inhaber der Wortmarke „1. FC Union Berlin“ (DPMA-Nr. 302010056771) und der Wort-Bildmarke „Emblem“ (DPMA-Nr. 302010056770).

Der von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen die Markenrechte des 1. FC Union Berlin e.V. gemäß §§14, 15 MarkenG verletzt zu haben.

Der Betroffene soll auf einer auf Wallpaper spezialisierten Internetseite ein Hintergrundbild für Smartphones zu Download angeboten haben, auf dem die Markenzeichen des 1. FC Union Berlin abgebildet seien. Es läge eine Markenrechtsverletzung durch das unerlaubte Erstellen und Anbieten eines virtuellen Hintergrundbildes vor.

Die von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht:

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.