Weitere Abmahnungen der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights GmbH u.a. wegen des Musikwerks “Triggerfinger - I Follow Rivers” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. März 2014

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Sebastian / Berlin

Weitere Abmahnungen der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights GmbH u.a. wegen des Musikwerks “Triggerfinger – I Follow Rivers”

 
Uns erreicht eine weitere Abmahnung der
Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin
im Auftrag der
DigiRights Administration GmbH
u.a. wegen der Musikwerke
„Triggerfinger – I Follow Rivers“,
„Gusttavo Lima – Balada (Tchê Tcherere Tchê Tchê)“ und
„Timati & La La Land feat. Timbaland & Grooya – Not All About The Money“.
Die Anwaltskanzlei Daniel Sebastian fordert in ihren Abmahnungen regelmäßig sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und eine Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit bietet die Kanzlei Daniel Sebastian in dieser Sache gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 1.000,- Euro an. In anderen Fällen hat Rechtsanwalt Daniel Sebastian von den Betroffenen auch bereits Beträge von bis zu 4.100,- Euro gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Daniel Sebastian vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich in der Regel auf die abgemahnte/n Tonaufnahme/n. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens regelmäßig zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe oftmals in das Ermessen der Gegenseite gestellt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.