Abmahnungen wegen Musikdateien von den "German TOP 100 Single Charts" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. Dezember 2011

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Abmahnungen wegen Musikdateien von den "German TOP 100 Single Charts"

Unterschiede und Besonderheiten im Vergleich zu anderen Abmahnungen

Im Rahmen der standardisierten Abmahnungswellen, mittels derer seit einigen Jahren vereinzelte Anwaltskanzleien deutschlandweite Bekanntheit erlangten, finden sich immer wieder Abmahnungen bezüglich Musikdateien.
Dabei fällt auf, dass sich ein Großteil der Abmahnungen, die sich auf Musikwerke bezieht, zur Zeit der Abmahnung auf dem Chartcontainer „German Top 100 Single Charts“ befindet.

Was sind die „German Top 100 Single Charts“?
Die „German Top 100 Single Charts“ bezeichnen die aktuelle Hitliste der meistgekauften und meistgehörten Lieder in Deutschland. Mithin handelt es sich in der Regel um neu erschienene Lieder, deren Marktwert aufgrund der Aktualität besonders hoch ist.

Worin unterscheiden sich Abmahnungen bezüglich von Werken aus den „German TOP 100 Single Charts“ von anderen Abmahnungen wegen Musikdateien?
Problematisch ist, dass der Chartcontainer „German Top 100 Single Charts“ Werke verschiedener Rechteinhaber beinhaltet. Damit besteht die Gefahr, nicht nur eine, sondern gleich mehrere Abmahnungen zu erhalten. Unsere Kanzlei liegen viele Fälle vor, bei denen Empfänger von Abmahnschreiben gleich eine ganze Flut weiterer Abmahnungen erhalten.
Daher ist es wichtig, bei einem bestehenden Risiko von Mehrfachabmahnungen weiteren Abmahnungen vorzubeugen.

Welche Musikwerke sind Bestandteil der „German TOP 100 Single Charts“?
Die German Top 100 Single Charts werden stetig aktualisiert, sodass es schwer ist, eine abschließende Liste zu in diesem Zusammenhang abgemahnten Musikwerken aufzustellen.
Aktuell werden aus den „German TOP 100 Single Charts“ folgende Musikwerke abgemaht:
– „Andres Gunnar Ballinas-Olsson u.a. – Fever”
– „Anders/Fahrenkrog – Gigolo”
– „Bullmeister – Girls Beautiful“
– „Bushido – Wärst du immer noch hier?“
– „Cascada – San Francisco”
– „Culcha Candela – Berlin City Girl”
– „Culcha Candela – Move It”
– „Darius & Finlay und Tibration – She´s a freak”
– „David Guetta (feat. Sia) – Titanium”
– „David Guetta und Nicki Minaj & Flo Rida – Where Them Girls At”
– „Die Atzen – Hasta La Atze”
– „Die Atzen feat. Nena – Strobo Pop“
– „Emma6 – Paradiso“
– „Fler (feat. Bushido) – Das alles ist Deutschland“
– „Gentleman und Christopher Martin – “To the Top”
– „Jennifer Lopez – On The Floor”
– „Lady Gaga – Born This Way”
– „Lady Gaga – The Edge Of Glory”
– „Lady Gaga – Judas“
– „Laserkraft 3D – Nein, Mann!”
– „Milow – You And Me (In My Pocket)”
– „Norman Langen – Pures Gold“
„Pigeon John – The Bomb“
– „Pietro Lombardi – Call My Name”
– „Rihanna – California King Bed“
– „Rihanna – Only Girl“
– „Rihanna – S&M“
– „Sarah Engels – Call My Name”
– „The Black Eyed Peas – Just Can’t Get Enough”
– „The Black Eyed Peas – The Time (Dirty Bit)”
– u.v.a.

Was kann ich bei einer Abmahnung wegen Filesharing von Dateien aus den „German TOP 100 Single Charts“ tun?
In dem Fall ist es besonders wichtig, weiteren Abmahnungen derselben Künstler oder Rechteinhaber vorzubeugen.
Schwierig ist das im Bezug darauf, dass die in den „German TOP 100 Single Charts“ vertretenen Rechteinhaber durch verschiedene Kanzleien vertreten werden.
Beispielsweise finden sich darunter folgende große Rechte- und Lizenzinhaber bzw. Künstler:
– Andres Gunnar Ballinas-Olsson u.a.
– Anis Mohamed Ferchichi („Bushido“)
– Daniel Eisenlohr
– EMI Music Germany GmbH
– Fort Knox Entertainment GmbH
– Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann,
John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek (Culcha Candela)
– Trak Music GnbR
– Universal Music GmbH
Diese werden von folgenden Kanzleien vertreten:
Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe aus Linden
– FAREDS aus Hamburg
– Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main
– ra.meier aus Lünen
– Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg
Dabei werden unterschiedlich hohe Schadensersatzsummen von den jeweiligen Kanzleien gefordert; der Betrag liegt bei 450, – Euro (FAREDS, Konrmeier & Partner) bis 1200,- Euro (Rechtsanwälte Rasch).

Wie verhält man sich richtig?
Auch hier ist es zunächst wichtig, sich nicht unter Druck setzten zu lassen und trotz der kurzen Fristen nicht unüberlegt zu handeln.
Es ist zu prüfen, ob die gegen den Empfänger des Abmahnschreibens vorgetragenen Ansprüche aus dem Urhebergesetz (UrhG) tatsächlich bestehen, ob also eine Verpflichtung für den Anschlussinhaber gegeben ist oder nicht. Es ist dringend davon abzuraten, die angefügte Unterlassungserklärung ungeprüft abzuschicken, ebenso wie es – gerade bei einer Abmahnung wegen Filesharing von Musikwerken der „German TOP 100 Single Charts“ aufgrund der drohenden Mehrfachabmahnungen – nicht ratsam ist, die Abmahnung zu ignorieren.
Kontaktieren Sie die Gegenseite nicht vorher, schon gar nicht direkt nach Erhalt des Abmahnschreibens, da Sie dann Gefahr laufen, unüberlegte Informationen an die Gegenseite zu vermitteln.
Informieren Sie sich im Falle einer Abmahnung in Form einer Rechtsberatung, Sie können dann entscheiden, ob Sie anwaltliche Hilfe hinzuziehen müssen oder nicht. In der Regel ist dies ratsam.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per email unter Beifügung Ihrer Abmahnung in Verbindung setzen.