Redtube-Abmahnwelle: Hausdurchsuchungen bei Beteiligten - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. Januar 2015

Tipps Urheber- und Internetrecht

Redtube-Abmahnwelle: Hausdurchsuchungen bei Beteiligten

Redtube-Abmahnwelle: Hausdurchsuchungen bei Beteiligten
Vor gut einem Jahr verschickten die U+C Rechtsanwälte im Namen von „The Archive AG“ 36.000 Abmahnungen an Nutzer der Porno-Plattform Redtube. Ursprünglich sollten es 45.000 werden, auf öffentlichen Druck hin verzichtete die Kanzlei auf weitere Abmahnungen. Viele Abgemahnte zahlten den geforderten Betrag von 250 Euro – zu Unrecht. Thomas Urmann gab kurz darauf seine Anwaltslizenz ab. Etwa 60.000 Euro sollen auf ein Schweizer Bankkonto geschafft worden sein.
Nun berichtete „Die Welt“, dass der zuständige Staatsanwalt Hausdurchsuchungen bei Beteiligten bestätigt habe. Beschuldigt werde auch ein Berliner Rechtsanwalt wegen Anstiftung oder Beihilfe zur falschen Versicherung an Eides statt. Eine Durchsuchung sei auch bei ihm erfolgt, verhaftet sei aber niemand worden.
Ausgetrickst
Mit den Hausdurchsuchungen soll die Redtube-Affäre weiter aufgeklärt werden. Das Landgericht Köln hatte damals die Herausgabe von IP-Adressen der Abgemahnten angeordnet, nachdem das Gericht von den Abmahnanwälten ausgetrickst wurde. Diese hatten im Antrag an das Gericht von „Downloads“ und nicht von „Streaming“ gesprochen. Letzteres, um das es ja eigentlich ging, stellt allerdings nach Ansicht vieler Rechtsexperten gar keinen Urheberrechtsverstoß dar.
Ferner kam nun heraus, dass die Abmahnanwälte dem Gericht falsche Redtube-Cover vorgelegt haben sollen. Die Barcodes sollen Modemarken zuordenbar sein.