Abofalle/ "Collect Inkasso GmbH"/ SMS/ MMS/ MMS24.info - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. Januar 2015

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Abofalle/ "Collect Inkasso GmbH"/ SMS/ MMS/ MMS24.info

Abofalle/ „Collect Inkasso GmbH“/ SMS/ MMS/ MMS24.info

 
Uns erreichen Abmahnungen mit einem altbekannten Inhalt, der nun wieder aktuell zu werden scheint.
 
mms24
 
Demnach werden zurzeit MMS/SMS verschickt deren Inhalt angeblich zu groß wäre um ihn
auf dem Mobiltelefon abzurufen.
In der SMS heißt es weiter man solle auf die Seite www.mms24.info gehen und sich dort mit seiner Handynummer anmelden. Der Nutzer geht mit dieser Anmeldung, nach Ansicht des Betreibers der Seite, einen Vertrag mit diesem ein. Dieser Ansicht ist deutlich zu widersprechen, zwar ist mittlerweile ein Hinweis auf Kosten zu finden (die sich auf 84 Euro belaufen), jedoch mangelt es immernoch an mindestens zwei Dingen: Zum einen muss bei Käufen im Internet immer per E-Mail auf das zweiwöchige Widerrufsrecht hingewiesen werden, das bleibt hier teilweise aus oder es wird sogar ein Widerrufsrecht gänzlich ausgeschlossen; Und zum anderen wird hier beim Verbraucher der Anschein geweckt es handele sich um eine privates Video von einer privaten Handynummer, worin ggf. eine Täuschung zu sehen ist.
 
 
 
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, zahlen Sie auf keinen Fall ohne vorherige Überprüfung

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