Aldo Bachmann fängt an seine angeblichen Forderungen einzuklagen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

31. Juli 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Aldo Bachmann fängt an seine angeblichen Forderungen einzuklagen

 
Aktuell reicht Aldo Bachmann aus Nürnberg vermehrt Klage ein und versucht so seine vermeintlichen Forderungen im Wege des Klagverfahrens “einzutreiben”, nachdem er zuvor bereits diverse Mahnverfahren eingeleitet hatte.
Zur Erinnerung:
“Ich Aldo Bachmann” aus Nürnberg mahnt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Produktfotografien welche er u.a. für die Firma Conrad erstellt hat, regelmäßig ab. Er behauptet in diesen Abmahnschreiben, festgestellt zu haben, dass ein, von ihm gefertigtes Foto ohne seine Zustimmung im Internet veröffentlicht und damit genutzt wurde.
Diese Schreiben sind allerdings eigentümlicherweise nicht als Abmahnung sondern als „Berechtigungsanfrage“ betitelt, was unseres Erachtens eine gefährliche Verharmlosung darstellt. Denn in dieser „Berechtigungsanfrage“ weist Herr Bachmann zugleich darauf hin, dass ihm als Urheber gemäß § 97 ff. UrhG Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zuständen. Letztlich handelt es sich um eine „Abmahnung“.
Diesen „Berechtigungsanfragen“ fügt Herr Bachmann auch gleich Unterlassungserklärungen bei und fordert den Abgemahnten auf diese unter Fristsetzung zu unterzeichnen usw.
Als Nachweis für seine Urheberschaft, fügt er einen Ausdruck der vermeintlichen Originalaufnahmen des Produktes, sowie einen Auszug aus einer angeblichen Cumulus-Datenbank bei. Dabei soll die hohe Auflösung des abgedruckten Bildes, sowie die, auf den Nachweisen angegebenen Daten seine Urheberschaft beweisen.
In dem Schreiben betont Herr Bachmann, dass er sich gerne die Meinung des Abgemahnten zu dem Sachverhalt anhören möchte und auf eine außergerichtliche Einigung hofft, sicherheitshalber schickt er eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte zur Kenntnisnahme des Abgemahnten anbei.
Allerdings muss Herr Bachmann im Falle einer Verletzung der Urheberrechte eher wenig befürchten, da etwaige Erstattungskosten (Rechtsanwaltskosten) wohl kaum gegen ihn durchgesetzt werden können. Am 09.07.2009 hat das Amtsgericht Nürnberg das Insolvenzverfahren gegen Herrn Bachmann eröffnet und damit seine Zahlungsunfähigkeit festgestellt, wie eine Anfrage auf der Internetplattform „Insolvenzbekanntmachung“ für den Gerichtsbezirk Nürnberg ergab.
Wir haben bereits Erfahrungen mit der Abwehr derartiger Forderungen des Herrn Bachmann, die im Grunde immer nach gleichem Muster erfolgen. Gelegentlich nimmt er auch anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Bestehen einer Zahlungspflicht immer anhand des Einzelfalls geprüft werden muss. Jedoch sollten Klagen des Herrn Aldo Bachmann spätestens jetzt nicht mehr von vornherein als Abzocke abgetan werden. Es sollte vielmehr innerhalb der vom Gericht gesetzten Fristen die Verteidigungsbereitschaft angezeigt sowie eine Klagerwiderung gefertigt werden. Anderenfalls kann der Rechtsstreits bereits allein aufgrund der Fristversäumnis verloren werden.
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