Amazon haftet für Veröffentlichung urheberrechtswidriger Bilder - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Mai 2016

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Amazon haftet für Veröffentlichung urheberrechtswidriger Bilder

Amazon haftet für Veröffentlichung urheberrechtswidriger Bilder
LG Berlin, Urteil v. 26. Januar 2016 – 16 O 103/14
Der Online-Riese Amazon haftet für unerlaubt hochgeladene Fotos auf seiner Seite, auch wenn die Bilder von Online-Händlern eingestellt wurden.
Im vor dem LG Berlin verhandelten Fall ging es um einen Marketplace-Händler, der bei Amazon das Parfum „The Game“ von Davidoff anbot und dafür Produktfotos einstellte. Die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Fotos lagen allerdings beim Hersteller Davidoff, der Amazon abmahnte und eine Unterlassungserklärung verlangte. Amazon entfernte die Bilder, verweigerte jedoch die Erklärung, woraufhin Davidoff Klage erhob.
Nach Ansicht der Beklagten (Amazon) haftet sie nicht für fremde Inhalte von Marketplace-Händlern, zumal sie sich die Bilder nicht zu eigen gemacht, sondern nur eine Plattform für Produktangebote bereitgestellt habe. Auch als Störer hafte sie nicht, weil etwaige Prüfpflichten erst ab Kenntniserlangung von dem Rechtsverstoß entstünden und sie die Bilder schließlich nach Kenntnis entfernt habe.
Amazon stolpert über Algorithmus
Für hochgeladene Fotos hat Amazon einen Algorithmus, durch welchen Amazon aus vielen hochgeladenen Bildern zu dem Produkt bestimmte auswählen kann. Dadurch, so das Gericht, wird aber in die Autonomie des Online-Händlers eingegriffen, der sonst vielleicht ein anderes Bild ausgewählt hätte. Dabei kommt es nicht darauf an, wer diesen Algorithmus programmiert hat, sondern allein darauf, dass sich Amazon diesem bedient. Da Amazon die Bildauswahl beeinflusst, handelt es sich für den Betreiber nicht um nur fremde Bilder. Nutzungsrechte an den Bildern hatte Amazon indes nicht. Amazon haftet deshalb als Täter für die urheberrechtswidrigen Bilder.