Vorsicht!!!! Angebliche email-Abmahnung von Kanzlei U+C Urmann & Collegen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Dezember 2013

Tipps Urmann + Collegen (U+C) / Regensburg Veröffentlichungen

Vorsicht!!!! Angebliche email-Abmahnung von Kanzlei U+C Urmann & Collegen

 
Seit dem heutigen Tage werden zahlreiche email-Abmahnungen angeblich von der Kanzlei U+C versendet, welche offensichtlich im Rahmen der tatsächlichen Abmahntätigkeit dieser Kanzlei verschickt wurde. Allerdings: Vermutlich handelt es sich aber gar nicht um eine Abmahnung dieser Kanzlei. Vielmehr handelt es sich wohl eher um Trittbrettfahrer, welche sich noch schnell etwas Weihnachtsgeld verdienen möchten. Bislang ist uns nicht bekannt, dass U+C tatsächlich Abmahnungen auch per email verschickt hat. Die uns insoweit tatsächlich vorliegenden Abmahnungen wegen Streaming im Rahmen der Internetseite www.redtube.com erreichten die Betroffenen lediglich per Post.
Sollten Sie eine solche Nachricht erhalten haben, öffnen Sie bitte keinesfalls den Anhang. Die uns insoweit weitergeleiteten Nachrichten wurden als mit einem Virus verseucht gekennzeichnet. Hier ein Beispiel:

„Liebe Kundin, lieber Kunde,

der T-Online Postfachvirenschutz sorgt automatisch für den Schutz Ihres eMail-Postfachs vor Viren, Würmern und Trojanern. In der eMail mit den folgenden Daten wurde ein Virus gefunden und entfernt:

– Zeitstempel des Senders:

Tue, 10 Dec 2013 13:50:46 +0100

– Betreff bzw. Subject der ursprünglichen Nachricht:

WG: Abmahnung der Urheberrechtsverletzung an dem Werk Hot Stories 10.12.2013

– Erkannter Virus, Wurm oder Trojaner:

ELV/Urmann_com.4051924582

– Adresse des Absenders*:

* Bitte beachten Sie, dass die Absender-Adresse häufig gefälscht ist, es

sich i.d.R. also *nicht* um den Urheber der schadhaften eMail handelt.“

Als Absender der email wird eine „Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft“ mit einer Emailadresse @163.com genannt. Eine solche gibt es nicht. Auch unterscheidet sich der Inhalt der Abmahnung inhaltlich von den per Post versandten Abmahnungen ab. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der geforderten Summe. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Polizei und stellen Sie Strafanzeige gegen Unbekannt.