Neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung der ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der PB-ViGoods GmbH wegen fehlender "Gefahrgut"-Kennzeichnung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. November 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung der ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der PB-ViGoods GmbH wegen fehlender "Gefahrgut"-Kennzeichnung

Neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung der ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der PB-ViGoods GmbH wegen fehlender „Gefahrgut“-Kennzeichnung
Wir erhielten eine weitere Anfrage wegen einer Abmahnung der
ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Essen
im Auftrag der
PB-ViGoods GmbH aus Rathenow
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch
fehlende „Gefahrgut“-Kennzeichnung.
Die ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Essen vertritt die Interessen der PB-ViGoods GmbH. Diese vertreibt unter anderem online E-Zigaretten und Zubehör. Aktuell verschickte die ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft ein Schreiben, das sich an einen Online-Händler richtet, der ebenfalls E-Zigaretten und Zubehör auf der Internetplattform „eBay.de“ zum Verkauf anbietet und somit mit der PB-ViGoods GmbH im Wettbewerb steht. Dabei lautet der zugrunde liegende Vorwurf, dass der Betroffene seine Versendungen entgegen der Vorschrift des § 22 Abs. 1 Ziff. 2 GGVSEB in Verbindung mit den Vorschriften der ADR, nicht als „Gefahrgut“ gekennzeichnet habe. Dies soll ebenfalls durch einen Testkauf der Abmahnerin bestätigt sein. Die ANKA Rechtsanwälte sehen hierin einen Verstoß gegen die oben genannte Verordnung und gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften gem. § 3 a UWG.
Gefordert wird von der ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt.
Eine ähnliche Abmahnung der PB-ViGoods GmbH finden sie hier:
https://www.ra-herrle.de/anka-pb-vigoods/
 
Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.