Asyl- und Strafrecht: Was ändert sich nach den Vorfällen in Köln? - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. Januar 2016

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Asyl- und Strafrecht: Was ändert sich nach den Vorfällen in Köln?

Asyl- und Strafrecht: Was ändert sich nach den Vorfällen in Köln?

Die Vorfälle in Köln haben die Bundesregierung dazu bewogen, das Asylrecht noch einmal zu verschärfen. Über einige Verschärfungen besteht Einigkeit zwischen den Parteien. Auch das Sexualstrafrecht steht im Blickfeld von Justizminister Heiko Maas.

Asylrecht

Bereits im Oktober 2015 ist die erste Verschärfung des Asylrechts mit dem Asylpaket I in Kraft getreten (vgl. http://www.ra-herrle.de/aktuelle-gesetzesaenderungen-verbraucherrecht/ unter Punkt 2). Nach den Ereignissen in Köln und Hamburg sah sich die Bundesregierung nun erneut zum Handeln gezwungen. Schnell einigte man sich auf folgende Punkte:

1. Flüchtlinge und Asylbewerber sollen leichter ausgewiesen werden können. Damit ist nicht die (spätere) Abschiebung gemeint, sondern der Verlust des Aufenthaltsrechts in Deutschland. Der Neuankömmling ist nach der Ausweisung zur Ausreise verpflichtet.

Für eine Ausweisung genügt es nun, dass der Neuankömmling zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird (vorher: mind. 2 Jahre), sofern das Delikt eine Gewalttat (auch gegenüber Polizisten) und/oder eine Sexualstraftat bzw. ein Eigentumsdelikt gewesen ist.

Auch eine mildere Strafe kann – bei einer der genannten Straftaten – zu einer Ausweisung führen. Hier sind im Einzelfall die jeweiligen Interessen des Flüchtlings und des Staates gegeneinander abzuwägen.

2. Bereits verabschiedet ist eine Regelung zur Registrierung und zum besseren Austausch von Daten der Flüchtlinge/Asylbewerber. So sollen Neuankömmlinge ab Februar einen Ausweis als Ankunftsnachweis erhalten. Dieser enthält persönliche Daten inklusive Fingerabdrücke. Nur mit einem solchen Ausweis dürfen Neuankömmlinge Leistungen beantragen und einen Asylantrag stellen. Die Daten dürfen insbesondere unter Polizisten, Ausländerbehörden sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgetauscht werden. Auch Arbeits-, Gesundheits- und Jugendämter sollen Zugriff auf die Daten erhalten; ferner wird Gerichten die Ermittlung der Adresse leichter fallen.

3. Der Familiennachzug soll für Flüchtlinge, die weder der Genfer Flüchtlingskonvention unterfallen noch Asyl in Deutschland bekommen, zwei Jahre lang nicht möglich sein. Ausnahmen sollen geregelt werden.

4. Asylanträge von Flüchtlingen, die keine Chance auf eine Anerkennung haben, sollen schnell beschieden werden und in bestimmten Einrichtungen unterkommen. Zudem soll ihr Aufenthaltsort sich auf die nähere Umgebung beschränken. Die Koalition diskutiert darüber hinaus eine Wohnsitzauflage für alle Flüchtlinge und Asylbewerber für eine gewisse Zeit. Ziel: die Vermeidung von Gruppierungen in Ballungsräumen.

Sexualstrafrecht

Die Vorfälle in Köln haben der Bundesregierung gezeigt, dass die derzeitigen Vorschriften des Sexualstrafrechts unter Umständen nicht ausreichen, um Täter adäquat bestrafen zu können. Erfasst werden sollen auch Fälle, in denen der Täter – wie in manchen Fällen in Köln – einen Moment ausnutzt, in dem das Opfer nicht mit einem Angriff rechnet.