Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors für ANSYS UK Ltd wegen unlizensierter Benutzung von Software - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. August 2020

Abmahnung Aktuelles

Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors für ANSYS UK Ltd wegen unlizensierter Benutzung von Software

Schreiben der CJCH Solicitors aus Cardiff (UK) im Auftrag der ANSYS UK Limited wegen unlizensierter Nutzung der urheberrechtlich geschützten Computerprogramme (Ansys MAPDL)

Die Kanzlei CJCH Solicitors vertritt die Interessen der ANSYS UK Limited, welche Inhaberin der Urheberrechte an der Software Ansys MAPDL sei. Sie verschickten nun in ihrem Namen Schreiben wegen der unlizensierten Nutzung dieser Computersoftware. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene Ansys MAPDL in seinem Unternehmen auf einer Maschine im Zeitraum 17. Juni bis 23. Juni 2020 verwendet habe, ohne die dafür erforderlichen Lizenz, d.h. ohne die erforderliche Genehmigung durch die ANSYS UK Limited zu haben.

Zur Vermeidung eines langwierigen und teuren Gerichtsverfahrens wird zunächst nur der Dialog zwischen beiden Parteien gesucht und die Kanzlei CJCH fordert in ihrem Schreiben somit lediglich zur Stellungnahme binnen der genannten Frist auf. Gefordert werden somit also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz der Abmahn- und Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Trotzdem ist Vorsicht geboten!

Ein ähnliches Vorgehen der CJCH ist vor einiger Zeit bereits bekannt geworden:

https://www.ra-herrle.de/cjch-solidworks/