Ausländischer Führerschein nicht umgeschrieben: Unfallverursacher muss zahlen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. Oktober 2015

Wer mahnt was ab?

Ausländischer Führerschein nicht umgeschrieben: Unfallverursacher muss zahlen

 
AG Bergheim, Urteil v. 30. März 2015 – 27 C 168/14
Lässt man einen ausländischen Führerschein in Deutschland nicht umschreiben, kann einen das im Falle eines Unfalls teuer zu stehen kommen, wie ein Fall aus Bergheim zeigt.
Die Beklagte hatte in Kroatien ihren Führerschein gemacht, diesen aber nie in Deutschland in eine hier gültige Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Es kam, wie es kommen musste: Sie verschuldete mit ihrem Pkw einen Unfall. Der entstandene Schaden bezifferte sich auf 6.741,64 Euro und wurde zunächst von der Haftpflichtversicherung der Beklagten übernommen. Später nahm die Versicherung die Beklagte wegen der fehlenden gültigen (deutschen) Fahrerlaubnis in Regress und klagte schließlich auf Rückzahlung der Schadenssumme.
Umschreibung keine bloße Formalität
Das AG Bergheim gab der Klägerin Recht. Eine Umschreibung führe zur erneuten Prüfung der Echtheit des ausländischen Führerscheins und sei somit keinesfalls eine bloße Formalität. Die Beklagte hätte deshalb darlegen und beweisen müssen, dass der Unfall auch dann eingetreten wäre, wenn sie die deutsche Fahrerlaubnis gehabt hätte (sog. Kausalitätsgegenbeweis).
Ohnehin bestünden „weitreichende Erkundigungspflichten“ für einen Verkehrsteilnehmer. Die Beklagte hätte sich daher auch nicht auf Unwissenheit bezüglich der ungültigen Fahrerlaubnis berufen können.